Barrierefreiheitserklärung

Barrierefreiheitserklärung für www.frauengesundheit-burgenland.at
Stand der Erklärung: 22.07.2025

Die Gesundheitsservice Burgenland GmbH ist bemüht, ihre Website und mobilen Anwendungen im Einklang mit dem Bundesgesetz über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen des Bundes (Web-Zugänglichkeits-Gesetz – WZG) BGBl. I. Nr. 59/2019 idgF, barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für: www.frauengesundheit-burgenland.at

Scope: Startseite und 2 repräsentative Unterseiten


Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise mit der Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.2“ beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V3.2.1 (2021-03) nach der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend angeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

a) Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen

  • Erfolgskriterium 1.3.1 – Info und Beziehungen (Level A)
    • Die Verwendung von semantischem Markup ist nicht durchgängig korrekt, um die Struktur und den Zweck von Inhalten abzubilden.
  • Erfolgskriterium 1.4.4 – Textgröße ändern (Level AA)
    • Auf mobilen Endgeräten wird die vom Nutzer initiierte Skalierung der Seite unterbunden, was die Lesbarkeit für sehbehinderte Nutzer einschränkt.
  • Erfolgskriterium 2.1.1 – Tastatur (Level A)
    • Nicht alle interaktiven Elemente sind über die Tastatur erreichbar; die Suchfunktion kann beispielsweise nicht mit der Tab-Taste fokussiert werden.
  • Erfolgskriterium 2.1.2 – Keine Tastaturfalle (Level A)
    • Nach dem Öffnen des Such-Overlays ist es für Tastaturnutzer nicht mehr möglich, dieses zu schließen oder den Bereich zu verlassen. Der Fokus ist im Overlay gefangen.
  • Erfolgskriterium 2.4.4 – Link-Zweck (im Kontext) (Level A)
    • Einige interaktive Elemente, die als Links fungieren, haben keinen aussagekräftigen Linktext (z.B. das Icon für die Suche).
  • Erfolgskriterium 2.4.7 – Fokus sichtbar (Level AA)
    • Der Tastaturfokus ist bei vielen interaktiven Elementen, wie Links oder Formularfeldern, visuell nicht oder nur unzureichend erkennbar.
  • Erfolgskriterium 4.1.2 – Name, Rolle, Wert (Level A)
    • aria-label-Attribute werden nicht durchgängig oder nicht korrekt eingesetzt, um Bedienelementen einen zugänglichen Namen zu geben.

Laufende Verbesserung:
Die Gesundheitsservice Burgenland GmbH ist bestrebt, alle neu veröffentlichten Inhalte barrierefrei zu gestalten und die genannten bestehenden Barrieren schrittweise im Rahmen der verfügbaren personellen und finanziellen Ressourcen zu beheben. Wesentliche Inhalte werden bei Bedarf bevorzugt in barrierefreier Form bereitgestellt oder es wird auf Anfrage eine zugängliche Alternative zur Verfügung gestellt. Eine Priorisierung der Behebungsmaßnahmen wird unter Berücksichtigung der Nutzungshäufigkeit und der Kritikalität der betroffenen Inhalte erfolgen.

b) Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften

Inhalte von Dritten, die nicht im Einflussbereich der Gesundheitsservice Burgenland GmbH liegen, sind vom Anwendungsbereich des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes (WZG) ausgenommen.
Dazu zählen insbesondere eingebundene Inhalte oder Dokumente, die von externen Stellen bereitgestellt werden und auf deren Gestaltung oder Barrierefreiheit die Gesundheitsservice Burgenland GmbH keinen Einfluss hat. Dies betrifft sowohl nicht-barrierefreie Inhalte Dritter als auch nicht-barrierefreie Dateiformate, die außerhalb der redaktionellen Verantwortung der Gesundheitsservice Burgenland GmbH liegen.


Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 22.07.2025 auf Basis einer Selbstbewertung erstellt.
Die Bewertung der Barrierefreiheit erfolgte exemplarisch anhand ausgewählter Seiten und Komponenten mit Fokus auf zentrale Navigations- und Inhaltsbereiche.


Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Beschwerdestelle der Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular der Beschwerdestelle Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.

Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.

Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.